Die grüne ESG-Fonds Prüfung

Die grüne ESG-Fonds Prüfung

September 22, 2022 Aus Von Thomas Breithaupt

Immer mehr Fonds beachten Kriterien der Nachhaltigkeit. Allerdings müssen die Anbieter, die ihr Finanzprodukt als ESG-Fonds anbieten wollen, ihre Transparenzanforderungen als Teil der europäischen Green-Deal-Maßnahmen einhalten und sich somit einer intensiven Kontrolle hingeben.

„Die Europäische Kommission hat im Jahr 2019 den sogenannten Green Deal ins Leben gerufen, um die Europäische Union bis 2050 zur klimaneutralen Wirtschaft zu führen und nachhaltige Unternehmen zu unterstützen“, erklärt der Vorstand der Engel & Völkers Capital AG Tomasz Kalemba. Der Vertrag umfasst weitreichende Maßnahmen für ein breites Spektrum von Wirtschaftsbereichen. Dazu gehört auch das Konzept der sogenannten „nachhaltigen Finanzen“, also eines nachhaltigen Finanzwesens. Dies bedeutet in der Praxis, dass bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen Kriterien der Nachhaltigkeit beachtet werden sollen. Zu diesem Zwecke sind verschiedene ESG-Kriterien definiert worden.

 

Unterteilungen der ESG-Fonds

Bei der Unterstützung der Europäischen Union auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit nehmen Banken, Vermögensverwalter, Versicherungsgesellschaften und institutionelle Investoren eine bedeutende Rolle ein. Für Finanzunternehmen wurde deshalb eine maßgeschneiderte Regelung, die Sustainable Finance Disclosure Regulation, kurz SFDR, eingeführt. Diese Verordnung sieht vor, dass Finanzinstitute veröffentlichen müssen, in welchem Umfang sie Nachhaltigkeitskriterien in ihre Entscheidungen integriert haben und welche Auswirkungen ihre Finanzprodukte auf die Umwelt haben. „Die Einstufung von ESG-Finanzprodukten kann nach verschiedenen Faktoren festgelegt werden, die ihrerseits mit verschiedenen Transparenzauflagen zusammenhängen“, berichtet der Vorstand der Engel & Völkers Capital AG Jörg Scheidler. Die geringsten Anforderungen stellen ESG-Produkte nach Artikel 6 bereit. Dabei muss nur angegeben werden, auf welche Weise und in welchem Umfang bei der Anlage Nachhaltigkeitskriterien einbezogen wurden. Sollte dies jedoch nicht geschehen sein, ist dies ebenfalls zu dokumentieren und zu erläutern.

Unter Artikel 8 fallende ESG-Fonds werden auch als „light green“-Fonds betitelt. Solche Fonds folgen einer eigenen ESG-Strategie und fördern diese auch, was nachvollziehbar dargelegt und auch in den Jahresberichten aufgeführt werden muss. Die höchsten ESG-Standards bieten jedoch die Artikel 9-Fonds, die in die Klasse der „dunkelgrünen“ Fonds gehören. Hier wird nicht nur eine spezifische ESG-Strategie umgesetzt, sondern es wird auch ein konkretes Investitionsziel vorgegeben. Außerdem ist damit eine weitreichende Offenlegungspflicht vorgesehen. Mit den verschiedenen Fondskategorien soll es Investoren einfacher gemacht werden, fundierte Investmententscheidungen zu treffen.

 

Viele Fonds müssen wegen Umstufungen neu kontrolliert werden

Mit der Einführung des Green Deal und der diversen ESG-Standards wurden daher eine Vielzahl von Fonds entsprechend der verschiedenen Artikel reklassifiziert, wobei rauskam, dass die Klasse nach Artikel 8 wohl die gefragteste ist. Etwa 700 Fonds in der EU seien seit ihrer Etablierung im März letzten Jahres dieser ESG-Klasse zugeschrieben worden. Wie aus Daten der amerikanischen Firma Morningstar ersichtlich ist, beläuft sich das Volumen dieser Fonds auf rund 3,8 Billionen Dollar, also die Hälfte aller in der EU angesiedelten Fonds.

Wie jedoch bereits dargestellt, geht die Klassifizierung nach Artikel 8 mit einer Vielzahl von Offenlegungspflichten und Transparenzanforderungen einher, wodurch die Tür für eine genaue Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und Investoren offen steht. „Dadurch können sogar schon lange etablierte Fonds, die nun neu kategorisiert wurden, einer strengen Kontrolle nicht widerstehen“, so das Aufsichtsratsmitglied der Engel & Völkers Capital AG Robin Frenzel.

 

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(FA)